Neues Jahr, neue Regeln: Zum 01.01.2019 ist ein neues Verpackungsgesetz in Kraft getreten, dass insbesondere Online-Händler mit höheren Auflagen belastet. Das Ziel der Müllvermeidung und der Recyclingförderung bleibt, die Anforderungen aber sind teils neu und gelten für alle, die „unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr“ bringen.

Alle Online-Händler müssen sich nun an einer zentralen Stelle registrieren und sich von dieser überwachen lassen. Wer das nicht tut, dem drohen Bußgelder und Abmahnungen.

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